Balkonkraftwerk 2026: Kosten, Anmeldung und 800 Watt erklärt
von interSolaris Team

Was ist ein Balkonkraftwerk?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die einfach an eine Steckdose angeschlossen wird. Mit einem passenden Wechselrichter bis 800 VA eignet es sich für den Einstieg in die Solarenergie.
Für die vereinfachten Regeln gelten aktuell bis zu 2 kW installierte Modulleistung und 800 VA Wechselrichter-Ausgangsleistung. Die 800 VA beziehen sich auf den Wechselrichter, nicht auf die Watt-Peak-Leistung der Module. Für eine Haushaltssteckdose sind bis zu 960 Wp nur unter den Bedingungen der DIN VDE V 0126-95 vorgesehen. Eine geeignete Energiesteckdose kann bei erfüllten technischen Voraussetzungen bis zu 2.000 Wp ermöglichen. Die passende Anschlussart hängt daher von der konkreten Anlage und der vorhandenen Elektroinstallation ab.
Vorteile
- Einfache Installation – eine Montage durch Laien ist unter den passenden Voraussetzungen möglich
- Flexibel – kann beim Umzug mitgenommen werden
- Kostenabhängig – der Preis richtet sich nach Modulen, Wechselrichter, Befestigung und gewünschter Unterstützung
- Direkt nutzbar – nach einem sicheren, passenden Anschluss aktiv
Anmeldung, Zähler und Netzbetreiber
Ein Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden. Für ein qualifizierendes Gerät bis 2 kW Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung, das hinter dem Anschluss eines Letztverbrauchers betrieben wird und ohne Einspeisevergütung auskommt, ist keine separate Meldung beim Netzbetreiber erforderlich. Das ergibt sich aus § 8 Abs. 5a EEG. Bei gewünschter Einspeisevergütung gelten andere Anmeldeanforderungen.
Falls ein Zählerwechsel notwendig ist, veranlasst der Messstellenbetreiber ihn automatisch. Der Austausch ist keine Voraussetzung dafür, das Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen.
Installation und Zustimmung
Eine Montage und ein Anschluss durch Laien kommen nur infrage, wenn Anlage, Anschlussart und vorhandener Stromkreis dafür geeignet sind. Änderungen an der elektrischen Installation dürfen ausschließlich durch ein eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden (§ 13 NAV). Eine bauliche Veränderung sollte außerdem mit Vermieter oder Eigentümergemeinschaft geklärt werden: Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Mieter eine Erlaubnis für Steckersolargeräte verlangen (§ 554 BGB); Wohnungseigentümer können eine angemessene bauliche Veränderung zur Stromerzeugung verlangen (§ 20 WEG).
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Die technischen Hinweise zum Anschluss und zur Zählerumrüstung stammen aus der VDE-FNN-Information zu steckerfertigen PV-Anlagen.